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Januar bis Mai 2013

Es dauert vier Wochen nach Einreichen einer Freistellungsbescheinigung; wenn sich die Baubehörde bis dahin nicht negativ artikuliert hat, gilt der Bauantrag als genehmigt.

Bei mir also der 20.2.2013, mit zwei Sicherheitstagen wegen eines eventuell längeren Postwegs gerechnet der 22.2.2013. Erstaunlicherweise hatte ich bereits um den 15.2. rum die zweite Rechung der GfWE bekommen, die Rate der erteilten Baugenehmigung. Die erste Rate war übrigens bei Einreichung des Bauantrags fällig. Die Rechnung wurde natürlich zurückgewiesen, was die GfWE nicht daran gehindert hat mir irgendwann Ende Februar bereits eine Mahnung zu schicken. Freundlicherweise hat mir der Architekt dann auch den zur Auszahlung notwendigen Bautenstandsbericht für die Sparkasse ausgefüllt - also: alles bestens??!

Denn danach wurde es dann ziemlich still um die GfWE. Der avisierte Baubeginn Anfang März schien doch irgendwie immer mehr ins Wanken zu kommen. Auf meine regelmäßigen Anfragen bei der GfWE hin, wurde mir ebenso regelmäßig mitgeteilt, dass der Geschäftsführer Herr Flecke seit geraumer Zeit erkrankt sei. Was übrigens tatsächlich so ist/war und was mir aufrichtig leid tut. Leider scheint es in bei der GfWE so zu sein, dass absolut niemand agieren darf, solange Herr Flecke nicht selber daran beteiligt ist. Ebenso, wie Herr Flecke eben bei absolut jedem Architektentermin im Hause GfWE anwesend war. So ist eine Gesellschaft natürlich nicht handlungsfähig, so kann kein Unternehmen funktionieren.

Wie gesagt, mehrfache Telefonate, niemals konkrete Aussagen, zum Baubeginn, zur Ausführungsplanung oder Vermessung oder zu den notwendigen Unterlagen für den KfW Antrag. Irgendwann hat man mir dann auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Architekt Herr B. nicht mehr für die GfWE tätig sei. Die neue zuständige Architektin hat dann mit Mühe und Not den Energienachweis für den KfW - Antrag erstellt. Halleluja

Dann kam das, was eigentlich schon klar war. Ich bekomme ein Schreiben vom Anwalt der GfWE, dass die Geschäftsführung wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren beantragt hat. Warum auch immer zahlungsunfähig, was hat der liebe Herr mit dem Geld gemacht? Denn wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, hatte er die ganzen externen Mitarbeiter, Statiker, Architekten, etc. seit geraumer Zeit angeblich nicht bezahlt.

 

Mai bis Juni 2013

Es gibt hinsichtlich der GfWE leider nicht viel zu berichten. Einen solchen vorläufigen Insolvenzverwalter habe ich noch nie erlebt, und ich habe beruflich bedingt schon verschiedene kennengelernt. Die liebe RA Kanzlei Husemann weist tatsächlich alle Verantwortung von sich, gibt keinerlei Auskünfte und trifft keinerlei Entscheidungen, weder alleine, noch zusammen mit Herrn Flecke. Jeder Versuch meinerseits eine Aufhebungsvereinbarung zu erreichen, wurde von allen genannten ignoriert.

Irgendwann Anfang Juni erhalte ich dann eine Bestätigung von der GfWE, dass sie meine Kündigung akzeptiere. Welche Kündigung? Ebenso sollte ich endlich die von mir lang erwarteten und bereits bezahlten Unterlagen erhalten. Also Bauantrag (hatte ich in Kopie), Statik, Wärme- und Schallschutznachweis, mit ein wenig Glück sogar die Ausführungsplanung.

Der Tag ist da - Satz mit X !  Mir wird ein quasi leerer Ordner übergeben - lediglich eine Kopie des Bauantrages und die handschriftlichen Notizen vom allerersten Termin sind vorhanden. NICHTS von den bereits abgerechneten Leistungen wurde erbracht. Da fragt sich doch, warum dann der Architekt den Bautenstandsbericht für die Bank entsprechend bestätigt hat.

Im September habe ich noch einmal bei den RAe Husemann nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, dass noch immer kein endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden sei. Harren wir der Dinge die da kommen. Ich denke mal, dass ich das Kapitel GfWE ad acta legen kann.